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Stufen und Treppen

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Kriterien für Menschen mit motorischen Einschränkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Stufenhöhe: Für gehbehinderte Menschen sind hohe Stufen schwieriger zu bewältigen.
  • Gerade Läufe: Werden bei einer Treppe die Stufen innen schmaler als außen, ist die Trittsicherheit geringer, das gilt auch für Transporte von Rollstühlen o.ä., ein gerader Lauf ist einfacher zu bewältigen.
  • Handläufe in 85-90 cm Höhe, für kleinere Menschen in 70 cm Höhe. Sie müssen am freien Ende mindestens 30 cm über das Treppenende waagrecht und mit einer Rundung zur Wand/ Seite oder nach unten fortgeführt werden.
ein waagerecht weitergeführter Handlauf

DIN 18040-1 Treppen https://nullbarriere.de/din18040-1-treppen.htm

Kriterien für blinde Menschen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Stufenvorderkantenmarkierungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In öffentlich zugänglichen Gebäuden sind Stufenvorderkantenmarkierungen an jeder Stufe von Treppen mit bis zu drei Stufen und Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden, Pflicht. In Treppenhäusern betrifft das die erste und letzte Stufe, sinnvoll sind jedoch alle Stufen. Bewährt haben sich hierbei eingelassene Stufenvorderkantenmarkierungen.

Bodenindikatoren an Treppen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum, Ausgabe 2020-12 heißt es: "Bei Treppen kann vor der untersten Stufe ebenfalls ein Aufmerksamkeitsfeld vorgesehen werden. Führt ein Leitsystem auf eine Treppe, so ist auch unten ein Aufmerksamkeitsfeld erforderlich. Die Aufmerksamkeitsfelder erstrecken sich über die Breite der Treppe (oder Rampe). Sie müssen 60 cm bis 90 cm, tief sein und oben an die oberste Trittstufe anschließen. … Unten an der Treppe geht … es darum, dass Blinde diese finden. Dafür eignet sich mit Abstand der Auffindestreifen, das Leitsystem oder ein Aufmerksamkeitsfeld. Wer kann, soll die Stufenkantenmarkierung kontrastreich sehen." (Zitat von nullbarriere.de)

Handläufe können mit erhabenen Text oder taktilen Symbolen versehen sein, z. B. Angabe der Geschossbezeichnung, Evakuierungsrichtung und Notausgang im Brandfall.

Handläufe können mit erhabenen Text oder taktilen Symbolen versehen sein, z. B. Angabe der Geschossbezeichnung, Evakuierungsrichtung und Notausgang im Brandfall.

waagerecht weiter geführter Handlauf, der zur Wand kontrastiert, visuell und taktile Markierung der untersten Stufe, große, kontratsreiche Beschilderung (Stockwerk 2)
Din-Norm gerechte Treppe

Alles über funktionale Anforderungen an Handläufe stehen in der DIN EN 17210. https://nullbarriere.de/din-en-17210-handlauf.htm

Menschen mit Seh-Einschränkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

brauchen eine kontrastreiche Markierung der ersten und letzten Stufe.

Eine Beschilderung mit Braille- und Pyramidenschrift auf dem Handlauf erleichtert Blinden und seh-eingeschränkten Menschen die Orientierung.