Bewegungsflächen: Unterschied zwischen den Versionen
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Bewegungsflächen sollten nicht kleiner als 150 x 150 cm sein, damit ein Rangieren auch mit einem großen Rollstuhl gut möglich ist. | Bewegungsflächen sollten nicht kleiner als 150 x 150 cm sein, damit ein Rangieren auch mit einem großen Rollstuhl gut möglich ist. | ||
Version vom 2. Februar 2026, 15:02 Uhr
Bewegungsflächen sollten nicht kleiner als 150 x 150 cm sein, damit ein Rangieren auch mit einem großen Rollstuhl gut möglich ist.
Besonders wichtig ist die Einhaltung dieses DIN-Maßes bei Bewegungsflächen vor Flügeltüren, vor Aufzügen und in den WC-Räumen vor Waschbecken und WC-Schüssel. Also vor allen Punkten im Raum die angefahren werden müssen.