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Teilhabe: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki Barrierefreiheit
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Teilhabe bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Bereichen teilhaben können, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, dem Alter, Geschlecht oder der Herkunft. Häufig wird für Teilhabe auch der Begriff Partizipation genutzt. Das Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG) zielt darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch konkrete Leistungen zu sichern.  
Teilhabe bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Bereichen teilhaben können, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, dem Alter, Geschlecht oder der Herkunft. Häufig wird für Teilhabe auch der Begriff Partizipation genutzt. Das Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG) zielt darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch konkrete Leistungen zu sichern.  


Teilhabe ist eng mit dem Inklusionsgedanken und dem Abbau von Barrieren verbunden. Um Teilhabe zu ermöglichen, müssen physische und kommunikative Hindernisse abgebaut werden.
Teilhabe ist eng mit dem Inklusionsgedanken und dem Abbau von Barrieren verbunden. Um Teilhabe zu ermöglichen, müssen physische und kommunikative Hindernisse abgebaut werden.


Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden - so steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Eine Reihe von Gesetzen bilden den Rahmen, um Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen herzustellen und ihnen eine gleichberechtigte berufliche und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung  
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden - so steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Eine Reihe von Gesetzen bilden den Rahmen, um Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen herzustellen und ihnen eine gleichberechtigte berufliche und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/Was-ist-Teilhabe-von-Menschen-mit-Behinderungen/was-ist-teilhabe-von-menschen-mit-behinderungen.html  
 
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/Was-ist-Teilhabe-von-Menschen-mit-Behinderungen/was-ist-teilhabe-von-menschen-mit-behinderungen.html
 
Einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen für die Kulturelle Teilhabe und die Herstellung barrierefreier Kulturangebote von der UN-BRK bis zur Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste bietet die '''Bundesfachstelle Barrierefreiheit''':
 
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Kultur-und-Medien/Teilhabe-durch-Barrierefreiheit/Gesetzliche-Grundlagen/gesetzliche-grundlagen_node.html  


Die '''Antidiskriminierungsstelle''' des Bundes berät nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, kurz '''AGG'''. Das Gesetz schützt in Deutschland vor Diskriminierung. Es verbietet Benachteiligungen aus folgenden Gründen: Ethnische Herkunft, Rassismus, Antisemitismus, Religion oder Weltanschauung, Alter, Geschlecht, sexuelle Identität und Behinderung
Einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen für die Kulturelle Teilhabe und die Herstellung barrierefreier Kulturangebote von der UN-BRK bis zur Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste bietet die '''Bundesfachstelle Barrierefreiheit''': https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Kultur-und-Medien/Teilhabe-durch-Barrierefreiheit/Gesetzliche-Grundlagen/gesetzliche-grundlagen_node.html


https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/startseite/startseite-node.html
Die '''Antidiskriminierungsstelle''' des Bundes berät nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, kurz '''AGG'''. Das Gesetz schützt in Deutschland vor Diskriminierung. Es verbietet Benachteiligungen aus folgenden Gründen: Ethnische Herkunft, Rassismus, Antisemitismus, Religion oder Weltanschauung, Alter, Geschlecht, sexuelle Identität und Behinderung. https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/startseite/startseite-node.html


Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ('''EUTB'''®) unterstützt in Fragen zur Teilhabe. Siehe Kapitel 9.1.3
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ('''EUTB'''®) unterstützt in Fragen zur Teilhabe. [[Beratungsstellen#EUTB|Siehe auch hier]].
[[Kategorie:Allgemeines]]

Aktuelle Version vom 29. Januar 2026, 09:26 Uhr

Teilhabe bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Bereichen teilhaben können, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, dem Alter, Geschlecht oder der Herkunft. Häufig wird für Teilhabe auch der Begriff Partizipation genutzt. Das Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG) zielt darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch konkrete Leistungen zu sichern.

Teilhabe ist eng mit dem Inklusionsgedanken und dem Abbau von Barrieren verbunden. Um Teilhabe zu ermöglichen, müssen physische und kommunikative Hindernisse abgebaut werden.

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden - so steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Eine Reihe von Gesetzen bilden den Rahmen, um Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen herzustellen und ihnen eine gleichberechtigte berufliche und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/Was-ist-Teilhabe-von-Menschen-mit-Behinderungen/was-ist-teilhabe-von-menschen-mit-behinderungen.html

Einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen für die Kulturelle Teilhabe und die Herstellung barrierefreier Kulturangebote von der UN-BRK bis zur Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Kultur-und-Medien/Teilhabe-durch-Barrierefreiheit/Gesetzliche-Grundlagen/gesetzliche-grundlagen_node.html

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG. Das Gesetz schützt in Deutschland vor Diskriminierung. Es verbietet Benachteiligungen aus folgenden Gründen: Ethnische Herkunft, Rassismus, Antisemitismus, Religion oder Weltanschauung, Alter, Geschlecht, sexuelle Identität und Behinderung. https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/startseite/startseite-node.html

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt in Fragen zur Teilhabe. Siehe auch hier.