UN-BRK
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und 2009 von Bundestag und Bundesrat ratifiziert. Sie konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte für Menschen mit Behinderung und fordert ihre volle Teilhabe in allen Lebensbereichen.
Im Mittelpunkt steht der Inklusionsgedanke: Behinderung entsteht nicht durch individuelle Beeinträchtigung, sondern durch gesellschaftliche Barrieren – und diese können überwunden werden. Die zentralen Forderungen der UN BRK sind Barrierefreiheit, Autonomie und Selbstbestimmung, Abbau von Sonderstrukturen und Partizipation
Amtliche Übersetzung der UN-BRK
In Leichter Sprache https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_Leichte_Sprache.pdf
Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK Hamburg
In Hamburg gibt es seit 2012 einen Landesaktionsplan, mit dem die Ziele und Maßnahmen des Senats für mehr Inklusion beschrieben werden. Der aktuelle Plan ist von 2023 und hier zu finden:
Der Landesaktionsplan wurde mit einem Beteiligungsverfahren (2022) aktualisiert, Menschen mit Behinderung kritisierten, dass er sich eher am Machbaren als am Wünschenswerten orientiert. Darum ist ein Schattenbericht aus Sicht behinderter Menschen und ihrer Organisationen unverzichtbar, um echte Teilhabe und Menschenrechte einzufordern. Dieses Projekt wurde von der Professur für Disability Studies und Teilhabeforschung an der Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie von Juli 2022 bis Juni 2024 durchgeführt.
Der Schattenbericht Hamburg liefert eine aktuelle und kritische Analyse der Behindertenrechtslage in Hamburg und des Landesaktionsplans der Stadt zur Umsetzung der UN-BRK. https://www.schattenbericht-hamburg.de