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Platzwahl

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Eine freie Auswahl des Platzes in Veranstaltungsräumen ist häufig für Personen mit Einschränkungen nicht möglich. Bei fester Bestuhlung sind Rollstuhlplätze außerhalb einer Sitzreihe am Rand oder ganz vorn nahe der Bühne vorgesehen. Möglicherweise wird dadurch die Sicht auf die Bühne oder Leinwand eingeschränkt. Eine weitere entscheidende Einschränkung für Rollstuhlnutzende ist es, wenn die Stellfläche für den Rollstuhl nicht in der Waage ist. Zu den Merkmalen eines Rollstuhlplatzes siehe auch: Rollstuhlplätze

Für hör-behinderte Personen ist die Platzwahl möglicherweise bei der Nutzung von Höranlagen auf bestimmte Bereiche festgelegt. Mit Höranlagen (siehe auch:Technische Hörhilfen) werden Text oder Musik statt über den Schall direkt an das Ohr bzw. das Hörgerät übertragen.

Die Auffindbarkeit des Platzes sollte auch für blinde Menschen sichergestellt werden (und sei es durch Begleitung bis zum Platz). Für seh-eingeschränkte Menschen (und alle anderen auch!) ist eine gut erkennbare Beschilderung der Sitzreihen und Plätze wichtig. T*tauben Personen muss bei Veranstaltungen mit Gebärdensprache eine gute Sicht auf die Dolmetschenden garantiert sein.

Informationen zu diesen konkreten Bedingungen fehlen oft auf den Webseiten der Kulturorte und bei den Buchungsportalen.