Bearbeiten von „Blindenführhund oder Assistenzhund“
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Version vom 3. Dezember 2025, 18:14 Uhr von Wiki-ka (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Blindenführhunde (oder andere Assistenzhunde) sind medizinische Hilfsmittel. Gemäß § 33 des Sozialgesetzbuchs, fünftes Buch, sind Blindenführhunde in ihrem weißen Führungsgeschirr als medizinisches Hilfsmittel anerkannt. Sie haben sogar eine „Produktnummer“ im Katalog des „Hilfsmittelverbandes des GKV-Spitzenverbandes“. „GKV“ steht für die gesetzliche Krankenversicherung. Darin sind sehr ausführlich die Kriterien aufgezählt, die ein…“)
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