Veröffentlichung der Informationen zur Barrierefreiheit einer kulturellen Einrichtung
Kulturorte sollten die Barrierefreiheit ihrer lokalen Gegebenheiten leicht auffindbar und gebündelt auf ihrer Website veröffentlichen.
"Alle Informationen, die für einen barrierefreien Besuch relevant sind, sollten gebündelt an einer prominenten Stelle auf der Webseite und in der Hausbroschüre zur Verfügung gestellt werden. Wenn im Veranstaltungskalender oder in einem Social-Media-Post nicht ausreichend Platz für die Beschreibung der Barrierefreiheit ist, kann auf eine entsprechende Stelle auf Ihrer Webseite verlinkt bzw. auf die Hausbroschüre verwiesen werden. Dort sollte die Beschreibung dann ausführlich erfolgen." https://www.inklusion-kultur.de/wp-content/uploads/2022/07/VS_Handbuch_DinA4-9_Bilder_fertig.pdf
Das bezieht sich sowohl auf die physischen Bedingungen, als auch auf die Veranstaltungen. Also, wenn es z.B. eine Veranstaltung mit Gebärdensprache gibt, sollte diese wichtige Information sofort ins Auge springen.
Alle Informationen sollten in übersichtlicher Form, getrennt nach den Bedarfen der unterschiedlichen Beeinträchtigungen beschrieben werden.
Auch die Vermittlung dieser Informationen sollte bestenfalls dem 2-Sinne-Prinzip unterliegen und auch in Leichter Sprache verfügbar sein.
Werden Videos verwendet, müssen diese mit Untertiteln und Audiodeskription versehen werden. Bilder und Grafiken müssen mit Alternativtexten versehen werden.
Falls PDF's bereitgestellt werden, müssen auch diese der Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit entsprechen.