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Rampen

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Rollstuhltaugliche Rampen dürfen eine Steigung von 6% nicht überschreiten.

Bei Rampen mit einer Länge über 6 m Länge muss ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm eingebaut sein (zum Ausruhen).

Am Anfang und am Ende der Rampe müssen Bewegungsflächen von 150 cm x 150 cm vorhanden sein.

Die Rampe darf kein Quergefälle aufweisen.

Handläufe an beiden Seiten ermöglichen es, sich hochzuziehen. Durchmesser 3 bis 4,5 cm, 85 cm - 90 cm hoch.