Rampen
Erscheinungsbild
Rollstuhltaugliche Rampen dürfen eine Steigung von 6% nicht überschreiten.
Bei Rampen mit einer Länge über 6 m Länge muss ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm eingebaut sein (zum Ausruhen).
Am Anfang und am Ende der Rampe müssen Bewegungsflächen von 150 cm x 150 cm vorhanden sein.
Die Rampe darf kein Quergefälle aufweisen.
Handläufe an beiden Seiten ermöglichen es, sich hochzuziehen. Durchmesser 3 bis 4,5 cm, 85 cm - 90 cm hoch.