Visuelle Signale
Erscheinungsbild
Es gilt grundsätzlich das 2-Sinne-Prinzip. https://www.dguv.de/barrierefrei/grundlagen/anwendung/ergonomie/zwei-sinne/index.jsp
Alle Alarmsingnale wie z.B. Rauchmelder, sowie Türöffner (Summer, Gegensprechanlagen), alle Notrufe im Fahrstuhl, im WC, an Hebeliftern etc. sollten über eine visuelle Rückmeldung verfügen.
Nicht alle Menschen mit Höreingeschränkung oder gehörlose Menschen können das geschriebene Wort gut erfassen. Bei Beschilderungen sollte auf genügend große, schnörkellose und kontrastreiche Schrift und Bebilderung geachtet werden.
Piktogramme erleichtern die Orientierung.