Was heißt hier Barrierefreiheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. Dezember 2025, 12:44 Uhr
"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind." (§4 Behindertengleichstellungsgesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html
Barrierefreiheit ist eine wichtige Zugangsvoraussetzung für alle: Ältere Menschen, Rollstuhlfahrerinnen, gehörlose Patienten und Blinde genauso wie vorübergehend Behinderte oder Mütter/Väter mit Kinderwagen.
Barrierefreiheit bezieht sich genauso auf Einschränkungen der Wahrnehmung (Sehen, Hören, Empfinden) als auch auf die Einschränkungen der Kognition (Lernen, Erkennen, Erinnern). Es ist ein „Design für alle“.
3 Faustregeln zur Barrierefreiheit:
- „Zwei-Sinne-Prinzip“: Informationen sind durch mindestens zwei Sinne wahrnehmbar
- „Räder-Füße-Regel“: Angebote sind gleichermaßen für auf den Rollstuhl angewiesene und gehende Menschen nutzbar
- „KISS-Regel“: Alle Informationen werden nach der Methode „Keep It Short and Simple“ angeboten