WC: Unterschied zwischen den Versionen
AT verändert |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 21: | Zeile 21: | ||
(3) Jeder Toilettenraum muss einen Vorraum mit Waschbecken haben. Enthält ein Toilettenraum nur eine einzelne Toilette, genügt ein Waschbecken innerhalb dieses Raumes." https://nullbarriere.de/din18040-1-versammlungsstaetten.htm | (3) Jeder Toilettenraum muss einen Vorraum mit Waschbecken haben. Enthält ein Toilettenraum nur eine einzelne Toilette, genügt ein Waschbecken innerhalb dieses Raumes." https://nullbarriere.de/din18040-1-versammlungsstaetten.htm | ||
[[category:Bewegen]] | |||
Version vom 9. Dezember 2025, 10:16 Uhr

Ein sogenanntes "barrierefreies WC" ist in der Regel für die Benutzung von Rollstuhlfahrenden optimiert. Eine barrierefreie Toilette nach DIN 18040-1 auszustatten erfordert sehr viel Platz.
Der Zugang zu den Sanitäranlagen muss stufen- und schwellenlos möglich sein. Die Tür öffnet nach außen oder zur Seite (Schiebetür), damit in einer Notsituation eine gestürzte Person gegebenenfalls das Öffnen der Tür nicht verhindert. Sie muss von außen entriegelbar sein.
Türbreite mindestens 90 cm. Vor der WC-Schüssel ist lt. DIN 1840-1 eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm vorgeschrieben. Links und rechts von ihr sind es jeweils 90 cm, damit auf beiden Seiten Platz zum Anfahren und Umsetzen ist. Dafür müssen Stützgriffe neben dem WC montiert sein, die sich hoch stellen lassen. https://nullbarriere.de/din18040-2-bad.htm

Bei zu wenig Platz in Bestandsgebäuden empfiehlt sich ein seitenverstellbares WC.
Die "normale" Höhe der Sitzfläche von 46-48 cm inkl. Sitz ist nicht für alle Nutzer*innen gleichermaßen günstig. Das variiert je nach Körpergröße und Rollstuhlhöhe. Es gibt höhenverstellbare WC‘s und Waschbecken, die ideal auf jede Körperhöhe anzupassen sind.
Das Waschbecken muss in ca. 80 cm Höhe angebracht und 30-55 cm unterfahrbar sein, die Ausstattungselemente in Greifhöhe. Der Spiegel muss sitzend einsehbar sein. Optimalerweise auch stehend. Gut ist auch ein Stützgriff und eine Ablagefläche neben dem Waschbecken.
In der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) gibt es Angaben zur Anzahl:
"§ 12 Toilettenräume
(1) In Versammlungsstätten muss eine ausreichende Anzahl von Toiletten vorhanden sein. Auf dem Gelände der Versammlungsstätte oder in der Nähe vorhandene Toiletten können angerechnet werden, wenn sie für die Besucher der Versammlungsstätte zugänglich sind.
(2) Für Rollstuhlbenutzer muss eine ausreichende Zahl geeigneter, stufenlos erreichbarer Toiletten, mindestens jedoch je zehn Plätzen für Rollstuhlbenutzer eine Toilette vorhanden sein.
(3) Jeder Toilettenraum muss einen Vorraum mit Waschbecken haben. Enthält ein Toilettenraum nur eine einzelne Toilette, genügt ein Waschbecken innerhalb dieses Raumes." https://nullbarriere.de/din18040-1-versammlungsstaetten.htm