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Visuelle Signale: Unterschied zwischen den Versionen

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Es gilt grundsätzlich das 2-Sinne-Prinzip. https://www.dguv.de/barrierefrei/grundlagen/anwendung/ergonomie/zwei-sinne/index.jsp
Es gilt grundsätzlich das 2-Sinne-Prinzip. https://www.dguv.de/barrierefrei/grundlagen/anwendung/ergonomie/zwei-sinne/index.jsp


Alle Alarmsingnale wie z.B. Rauchmelder, sowie Türöffner (Summer, Gegensprechanlagen), alle Notrufe im Fahrstuhl, im WC, an Hebeliftern etc. sollten über eine visuelle Rückmeldung verfügen.
Alle Alarmsingnale wie z.B. Rauchmelder, sowie Türöffner (Summer, Gegensprechanlagen), alle Notrufe im [[Aufzug|Fahrstuhl]], im WC, an Hebeliftern etc. sollten über eine visuelle Rückmeldung verfügen.


Nicht alle Menschen mit Höreingeschränkung oder gehörlose Menschen können das geschriebene Wort gut erfassen. Bei Beschilderungen sollte auf genügend große, schnörkellose und kontrastreiche Schrift und Bebilderung geachtet werden.
Nicht alle Menschen mit Höreingeschränkung oder gehörlose Menschen können das geschriebene Wort gut erfassen. Bei Beschilderungen sollte auf genügend große, schnörkellose und kontrastreiche Schrift und Bebilderung geachtet werden.


Piktogramme erleichtern die Orientierung.
Piktogramme erleichtern die Orientierung.

Version vom 3. Dezember 2025, 11:43 Uhr

Es gilt grundsätzlich das 2-Sinne-Prinzip. https://www.dguv.de/barrierefrei/grundlagen/anwendung/ergonomie/zwei-sinne/index.jsp

Alle Alarmsingnale wie z.B. Rauchmelder, sowie Türöffner (Summer, Gegensprechanlagen), alle Notrufe im Fahrstuhl, im WC, an Hebeliftern etc. sollten über eine visuelle Rückmeldung verfügen.

Nicht alle Menschen mit Höreingeschränkung oder gehörlose Menschen können das geschriebene Wort gut erfassen. Bei Beschilderungen sollte auf genügend große, schnörkellose und kontrastreiche Schrift und Bebilderung geachtet werden.

Piktogramme erleichtern die Orientierung.