Was heißt hier Barrierefreiheit: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind." (§4 Behindertengleichstellungsgesetz) <…“ |
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"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind." (§4 Behindertengleichstellungsgesetz) | "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind." (§4 Behindertengleichstellungsgesetz) | ||
https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html | |||
Barrierefreiheit ist eine wichtige Zugangsvoraussetzung für alle: Ältere Menschen, Rollstuhlfahrerinnen, gehörlose Patienten und Blinde genauso wie vorübergehend Behinderte oder Mütter/Väter mit Kinderwagen. | Barrierefreiheit ist eine wichtige Zugangsvoraussetzung für alle: Ältere Menschen, Rollstuhlfahrerinnen, gehörlose Patienten und Blinde genauso wie vorübergehend Behinderte oder Mütter/Väter mit Kinderwagen. | ||
Barrierefreiheit bezieht sich genauso auf Einschränkungen der Wahrnehmung (Sehen | Barrierefreiheit bezieht sich genauso auf Einschränkungen der Wahrnehmung (Sehen, Hören, Empfinden) als auch auf die Einschränkungen der Kognition (Lernen, Erkennen, Erinnern). Es ist ein „Design für alle“. | ||
Version vom 27. November 2025, 09:05 Uhr
"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind." (§4 Behindertengleichstellungsgesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html
Barrierefreiheit ist eine wichtige Zugangsvoraussetzung für alle: Ältere Menschen, Rollstuhlfahrerinnen, gehörlose Patienten und Blinde genauso wie vorübergehend Behinderte oder Mütter/Väter mit Kinderwagen.
Barrierefreiheit bezieht sich genauso auf Einschränkungen der Wahrnehmung (Sehen, Hören, Empfinden) als auch auf die Einschränkungen der Kognition (Lernen, Erkennen, Erinnern). Es ist ein „Design für alle“.