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Es gilt grundsätzlich das 2-Sinne-Prinzip. https://www.dguv.de/barrierefrei/grundlagen/anwendung/ergonomie/zwei-sinne/index.jsp | Es gilt grundsätzlich das 2-Sinne-Prinzip. https://www.dguv.de/barrierefrei/grundlagen/anwendung/ergonomie/zwei-sinne/index.jsp | ||
Alle Alarmsingnale wie z.B. Rauchmelder, sowie Türöffner (Summer, Gegensprechanlagen), alle Notrufe im [[Aufzüge# | Alle Alarmsingnale wie z.B. Rauchmelder, sowie Türöffner (Summer, Gegensprechanlagen), alle Notrufe im [[Aufzüge#Kriterium für taube und schwerhörige Menschen|Fahrstuhl]], [[WC#Notruf|im WC]], an Hebeliftern etc. sollten sowohl über eine visuelle, als auch über eine akustische Rückmeldung verfügen. | ||
Nicht alle Menschen mit Höreingeschränkung oder gehörlose Menschen können das geschriebene Wort gut erfassen. Bei Beschilderungen sollte auf genügend große, schnörkellose und kontrastreiche Schrift und Bebilderung geachtet werden. | Nicht alle Menschen mit Höreingeschränkung oder gehörlose Menschen können das geschriebene Wort gut erfassen. Bei Beschilderungen sollte auf genügend große, schnörkellose und kontrastreiche Schrift und Bebilderung geachtet werden. | ||
Version vom 27. Dezember 2025, 13:18 Uhr
Es gilt grundsätzlich das 2-Sinne-Prinzip. https://www.dguv.de/barrierefrei/grundlagen/anwendung/ergonomie/zwei-sinne/index.jsp
Alle Alarmsingnale wie z.B. Rauchmelder, sowie Türöffner (Summer, Gegensprechanlagen), alle Notrufe im Fahrstuhl, im WC, an Hebeliftern etc. sollten sowohl über eine visuelle, als auch über eine akustische Rückmeldung verfügen.
Nicht alle Menschen mit Höreingeschränkung oder gehörlose Menschen können das geschriebene Wort gut erfassen. Bei Beschilderungen sollte auf genügend große, schnörkellose und kontrastreiche Schrift und Bebilderung geachtet werden.
Piktogramme erleichtern die Orientierung.