Rampen: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 8: | Zeile 8: | ||
'''Handläufe''' an beiden Seiten ermöglichen es, sich hochzuziehen. Durchmesser 3 bis 4,5 cm, 85 cm - 90 cm hoch. | '''Handläufe''' an beiden Seiten ermöglichen es, sich hochzuziehen. Durchmesser 3 bis 4,5 cm, 85 cm - 90 cm hoch. | ||
[[ | |||
Mit dem geschätzten Höhenunterschied der zu überwinden ist, kann die Steigung der Rampe berecht werden. | |||
Dabei gilt: | |||
Steigung = Höhe x 100/Länge, | |||
Höhe = Steigung x Länge/100, | |||
Länge = Höhe x 100/Steigung | |||
[[Datei:Handbuch PI-RampeAufwaerts.jpg|alternativtext=Die untere Fläche ist grün, die obere rot. Links am Bildrand das edynamische Priktogramm einer aufwärts fahrenden Rollstuhlnutzenden Person|mini|6% Steigung]] | |||
Zur Veranschauung: Die Neigung der Linie, die in unserem Logo den grünen vom weißen Bereich trennt, beträgt genau 6%. | |||
[[Kategorie:Bewegen]] | |||
[[Kategorie:Kriterien für Menschen mit motorischen Einschränkungen]] | |||
Version vom 27. Dezember 2025, 14:22 Uhr
Rollstuhltaugliche Rampen dürfen eine Steigung von 6% nicht überschreiten.
Bei Rampen mit einer Länge über 6 m Länge muss ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm eingebaut sein (zum Ausruhen).
Am Anfang und am Ende der Rampe müssen Bewegungsflächen von 150 cm x 150 cm vorhanden sein.
Die Rampe darf kein Quergefälle aufweisen.
Handläufe an beiden Seiten ermöglichen es, sich hochzuziehen. Durchmesser 3 bis 4,5 cm, 85 cm - 90 cm hoch.
Mit dem geschätzten Höhenunterschied der zu überwinden ist, kann die Steigung der Rampe berecht werden.
Dabei gilt:
Steigung = Höhe x 100/Länge,
Höhe = Steigung x Länge/100,
Länge = Höhe x 100/Steigung

Zur Veranschauung: Die Neigung der Linie, die in unserem Logo den grünen vom weißen Bereich trennt, beträgt genau 6%.