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Rampen: Versionsgeschichte

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2. Februar 2026

27. Dezember 2025

9. Dezember 2025

26. November 2025

  • AktuellVorherige 15:3315:33, 26. Nov. 2025 Wiki-ka Diskussion Beiträge 483 Bytes +483 Die Seite wurde neu angelegt: „Rollstuhltaugliche Rampen dürfen eine '''Steigung''' von 6% nicht überschreiten. Bei Rampen mit einer Länge über 6 m Länge muss ein '''Zwischenpodest''' von mindestens 150 cm eingebaut sein (zum Ausruhen). Am Anfang und am Ende der Rampe müssen '''Bewegungsflächen''' von 150 cm x 150 cm vorhanden sein. Die Rampe darf kein '''Quergefälle''' aufweisen. '''Handläufe''' an beiden Seiten ermöglichen es, sich hochzuziehen. Durchmesser 3 bis 4,5…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung