Bearbeiten von „Veröffentlichung der Informationen zur Barrierefreiheit einer Website“
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Version vom 8. Dezember 2025, 12:31 Uhr von Wiki-ka (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Informationen zur Barrierefreiheit der Website selbst sind seit dem Inkrafttreten der Norm EN 301 549 im Juni 2025 verpflichtend. https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/gesetzliche-pflichten Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) https://bfsg-gesetz.de/ heißt mit vollem Namen ''Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (<abbr>EU</abbr>) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefrei…“)
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